Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Auf Bitte von Herrn Leunig berichtete Herr Runge zur aktuellen Situation des SV Ramlingen-Ehlershausen (RSE):

 

Bereits vor der Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes für den Bau des 3. Sportplatzes (C-Platz) sind die betroffenen Anwohner beteiligt worden. Die jetzige Klägerin gegen den fertiggestellten C-Platz hatte davon keinen Gebrauch gemacht. Parallel zur Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan hatte sie eine einstweilige Verfügung beantragt, die den Spielbetrieb bis zur Entscheidung des Gerichtes verbieten sollte. Die einstweilige Verfügung wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt. Herr Runge erläuterte, dass der C-Platz für den Trainingsbetrieb dringend gebraucht und daher auch bespielt wird. Der C-Platz liegt dazu wesentlich weiter entfernt vom Grundstück der Klägerin als die beiden anderen Plätze. Es gibt ein Schallgutachten zum A- und C-Platz, so Herr Runge. Darin wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzen für Lärmemissionen bescheinigt.

 

Herr Unverzagt brachte seine Solidarität mit dem RSE zum Ausdruck. Er wies darauf hin, dass in den Sportvereinen intensive Jugendarbeit geleistet wird. Der damit verbundene Aufwand wird von ehrenamtlich Tätigen geleistet. Herr Unverzagt regte an, sich in dieser Angelegenheit zwecks Unterstützung an den Deutschen Fußballbund zu wenden. Herr Unverzagt gab zu bedenken, dass solche Klageverfahren eine abschreckende Wirkung auf die Übernahme von Funktionsämtern in Vereinen haben.

 

Herr Pilgrim lobte ebenfalls das Engagement der ehrenamtlich Tätigen und bezeichnete die anhängende Klage als einen Skandal. Nach seiner Auffassung habe hier das Allgemeininteresse für den Erhalt des Sportplatzes Vorrang vor den Interessen einzelner.

 

Herr Lüddecke und Herr Hunze schlossen sich ihren Vorrednern an.

 

Herr Leunig schätzte die Chancen auf ein Gerichtsurteil zugunsten der Interessen des RSE als gut ein und schloss den Tagesordnungspunkt.