Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Niemann erläutert zu der Mitteilungsvorlage, dass die Verwaltung sich im Februar 2021 an die Region Hannover gewandt habe, um eine Realisierung des Projekts hinsichtlich der Berücksichtigung der Kosten im Jugendhilfekostenausgleich für die Stadt Burgdorf bzw. die regionsangehörigen Kommunen mit eigenem Jugendamt zu erreichen. Eine Rückmeldung sei noch nicht erfolgt.

 

Frau Gersemann macht darauf aufmerksam, dass eine Beantragung der Berücksichtigung erst wieder in 2023 möglich sei, da die entsprechende derzeitige Vereinbarung noch bis 2023 gelte. Sie halte es für eine große Ungerechtigkeit, dass die Kommunen mit eigenem Jugendamt keine Berücksichtigung fänden und befürworte das Anschreiben der Stadt Burgdorf.

 

Herr von Oettingen betont die Wichtigkeit des Anliegens und bittet darum, entsprechenden Druck von Seiten der Stadt Burgdorf auszuüben.