Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Herr Stadtbrandmeister Heuer berichtete über die Einsatzstatistik der letzten Monate:

 

  • Hilflose Personen: 19x (2x Tragehilfe),
  • Wasserschäden: 2x,
  • Sturmschäden: 6x,
  • Brände: 14x (2x Gasgeruch),
  • TH:  8x (darunter 1x Tierrettung, 4x Betriebsstoffe, 1x Eiszapfen),
  • ABC: 0x,
  • BMA/Rauchmelder: 10x (7x BMA),
  • BraSiWa: 0x,
  • DLK überörtlich: 1x  (1x Burgwedel),
  • Taucher überörtlich: 3x (1x Thönse, 1x Basse, 1x Lohnde),
  • Fehlalarme/Abbrüche: 3x sowie
  • Alarmübungen: 0x.

 

Darüber hinaus berichtete Herr Stadtbrandmeister Heuer, dass die Dienstanordnung aus dem letzten Jahr weiterhin in Kraft sei. Die Risikostufe befinde sich seit Herbst dauerhaft auf Stufe 5 von 5, so dass keine physikalischen Dienste für die Feuerwehren möglich seien. Das Infektionsgeschehen lasse aktuell auch keine positive Entwicklung erkennen.

Die Stadtfeuerwehr pilotiere die Nutzung von Schnelltests für die Leistungsüberprüfung der Atemschutzgeräteträger. Diese führe dankenswerter Weise der Kamerad Jörg Neitzel, OBM Dachtmissen, durch.

Aufgrund der aktuellen Impfreihenfolge seien die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren derzeit noch nicht im Fokus. Die Region Hannover habe bereits Ende Februar den Hinweis gegeben, dass seitens der Feuerwehren Listen erstellt werden sollten, die dann im Impfzentrum hinterlegt werden könnten. Dies beschleunige die Impfung vor Ort. Gleichzeitig sei darauf hingewiesen worden, dass beim Impfstoff AstraZeneca (AZ) bei der Erstimpfung und bei Biontech/Pfizer bei der Zweitimpfung bei bis zu 45% der Geimpften Nebenwirkungen auftreten würden. Bei AZ scheine die Nebenwirkung höher, je jünger die Person sei. Die Nebenwirkungen würden für einen Ausfall von bis zu 3 Tagen sorgen. Insofern sei die Bitte seitens der Region geäußert worden, dass nur Teileinheiten zum Impfen kämen und nicht ganze Ortswehren oder Züge. Vor diesem Hintergrund könne die Einsatzfähigkeit gewährleistet werden.

Durch den Impfstopp mit AZ werde sich der Zeitpunkt der möglichen Impfungen für die Feuerwehren weiterhin verzögern. Aus Gründen des Datenschutzes sei im Feuerwehr-Verwaltungsprogramm der für das ursprüngliche System Florix-Hessen bereits programmierte Bereich der Impfungen nicht in Niedersachsen freigegeben worden, da die Gesundheitsdaten einem besonderen Schutz unterliegen würden. Das mache die Abarbeitung der Impfungen für die Feuerwehren nicht einfacher, da separate Listen außerhalb dieser Software geführt werden müssten.

Er hoffe, dass zumindest Teile der Feuerwehren bereits zur kommenden Sitzung im Dezember geimpft seien. Ggf. bestünde die Möglichkeit, diese vor Ort durch mobile Teams oder Hausärzte impfen zu lassen, wenn denn wieder ausreichend Impfstoff zur Verfügung stünde.

 

Die aufgrund des Feuerwehrbedarfsplans überarbeitete Alarm- und Ausrückeordnung sei nunmehr seit 12 Monaten in Betrieb. Bedingt durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie seien die sich daraus ableitbaren Werte aber nur bedingt für eine weitere Planung nutzbar, denn die Fahrzeuge würden aufgrund von Schutzmaßnahmen mit einer geringeren Personalstärke besetzt. Dadurch verbessere sich zwar die Eintreffzeit in geringem Umfang, die Schlagkraft werde aber geschwächt. Die Stadtfeuerwehr habe für den 08.04.2021 einen Workshop zur Nachschärfung der derzeit gültigen AAO geplant. Hier solle u.a. besprochen werden, inwieweit eine Alarmierung über DME in bestimmten Fällen einer Sirenenalarmierung vorgezogen werden solle.

 

Aufgrund eines Presseartikels in einem Feuerwehrfachmagazin plane die Stadtfeuerwehr am 17.04.2021 einen Workshop zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit bei bestimmten Szenarien. In dem Artikel werde u.a. von Fällen höherer Gewalt ausgegangen, wie Erdrutsche oder Brände, die Feuerwehrfahrzeuge oder -häuser beeinträchtigen würden. Vermutlich habe die gemeinsame Abarbeitung der entsprechenden Checklisten auch Einfluss auf die weitere Beschaffungsplanung und ggf. Einfluss auf die zukünftige Ausgestaltung von Feuerwehrhäusern. In diesem Zusammenhang bestünden Ideen, den aktuell im Entwurf vorliegenden BSI-Standard 200-4 mit in die Planungen einzubeziehen. 

 

Herr Nijenhof fragte, ob es eine Unterstützung seitens der Stadtverwaltung zur höheren Priorisierung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gebe.

 

Herr Bürgermeister Pollehn antwortete, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zurzeit nicht bedacht seien. Auf diesen Missstand weise der Landesfeuerwehrverband hin und werde von der Stadtverwaltung vollumfänglich unterstützt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Sund antwortete der Herr Stadtbrandmeister Heuer, dass aufgrund des Mangels der praktischen Ausbildung Defizite erkennbar seien. Speziell im Bereich der Atemschutzgeräteträgertauglichkeit werde derzeit ein Verfahren abgestimmt, um die praktische Ausbildung sicher fortzuführen zu können. In diesem Fall sehe er ein Schnelltestangebot für die Teilnehmer vor. Die Feuerwehren aus Lehrte und Langenhagen möchten den Ausbildungsdienst durch Schnell- bzw. Selbsttest wieder ermöglichen. Die Leitung der Stadtfeuerwehr wolle bis Ostern warten und mit den Erfahrungen die Rückkehr zum Ausbildungsdienst prüfen.