a) Herr Neitzel bemängelte die Akustik und bat die Mitglieder des Ausschusses, die vorhandene Übertragungstechnik zu nutzen.

 

b) Herr Berkhan teilte mit, dass der Schützenverein Hülptingsen nun bereits seit einem Jahr die Schießbahn im Feuerwehrgerätehaus Hülptingsen nicht nutzen könne. Diesen Umstand habe kein Verein in ähnlicher Weise erfahren müssen. Im letzten Schreiben der Stadtverwaltung werde die Nutzungsmöglichkeit ab einem Inzidenzwert von Null eröffnet – wer glaube daran. Wenn die Corona-Verordnung den Sport wieder zuließe, solle eine gemeinsame Nutzung ermöglicht werden. Seit 40 Jahren nutze der Verein gemeinsam mit der Ortsfeuerwehr die Räumlichkeiten. Nach seiner Auffassung werde die Situation nur aus brandschutzrechtlicher Sicht betrachtet.

 

Herr Bürgermeister Pollehn antwortete, dass die Inzidenz weiter beobachtet werden müsse. Die Verordnungen und die Erlasse des Landes Niedersachsen seien für die Entscheidungen maßgeblich. Eine Gleichbehandlung des Schützenvereins und der Ortsfeuerwehr könne nicht erfolgen, da der Brandschutz im Gebiet der Stadt Burgdorf sichergestellt werden müsse. Eine Infektion im Kreis der Kameradinnen und Kameraden könne zum Komplettausfall der Ortsfeuerwehr führen. Selbstredend zeige sich die Stadtverwaltung verständnisvoll, beobachte die Infektionslage und befinde sich in einer ständigen Prüfung. Die angefragten Lösungen einzelner Abgeordneter bzw. des Schützenvereins seien jedoch nicht umsetzbar. Er bitte um weitere Geduld.     

 

Herr Berkhan fragte, warum der Schützenverein erst in der letzten Öffnungsstufe bedacht werde und warum politische Gremien wichtiger seien als der Schützenverein.

 

Antwort zu Protokoll: Herr Berkhan bezieht sich auf eine E-Mail der Stadtverwaltung vom 20.10.2020. In dieser E-Mail wurde nach der damaligen Erkenntnislage dem Schützenverein Hülptingsen eine Öffnungsperspektive aufgezeigt. Der Wortlaut war wie folgt:

 

„Aufgrund der aktuellen dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 wurden folgende Schritte (o.g. Stufenplan) festgelegt:

 

  • ab dem 01.02.2021 - Öffnung für politische Parteien/ Ortsräte/ Ortsvorsteher/ Ausschüsse und den Rat
  • ab dem 01.04.2021 – Öffnung für Vereine/ Verbände/ Institutionen (z.B. VHS, Polizei, GLS, Schützenvereine)
  • ab dem 01.06.2021 - Öffnung für alle anderen Personen, z.B. Tag der offenen Tür.

 

Insofern kann ich Ihnen das Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr Hülptingsen frühestens ab dem 01.04.2021 wieder zur Verfügung stellen. Sollte es zu einer weiteren Erhöhung der Corona-Infizierten innerhalb der Stadt Burgdorf kommen, kann dieser Stufenplan jederzeit zurückgenommen werden. Hierüber würde ich Sie unverzüglich informieren.“

 

 

Aufgrund der dynamischen Pandemie-, Verordnungs- und Erlasslage konnte an der o.g. Öffnungsperspektive nicht festgehalten werden.

 

Das dreiteilig ausgearbeitete Stufenkonzept sollte die Anzahl der Besucher steuern. Die Öffnung für politische Parteien, Ortsräte, Ortsvorsteher, Ausschüsse und den Rat (insb. den Feuerwehrausschuss) konnte einen begrenzten und definierten Personenkreis festlegen. Ferner tagt der Feuerwehrausschuss in der Regel zweimal im Jahr. Somit hätte der Aufenthalt von Dritten in den Feuerwehrgerätehäusern auf das geringste Maß reduziert werden können.

 

Mithin ist/war die demokratische Entscheidungsfindung stets vorzuziehen und die Öffnung für Vereine/ Verbände/ Institutionen insofern nachrangig zu betrachten.