Beschluss:

Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ in der Fassung vom 10.02.2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

      

 


Frau Nagel erläuterte die vorgenommenen Änderungen. Nachfragen wurden nicht gestellt.