Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr A. Hinz bedankte sich für das zur Verfügung gestellte Prüfergebnis und fragte, ob die Stadt Burgdorf dem Bündnis bereits beigetreten sei.

 

Herr Pollehn erklärte, dass der Beitritt bereits erfolgt sei. Bei der Prüfung des Antrages sei es ihm nicht darum gegangen, feststellen zu lassen, ob der Beitritt rechtmäßig sei, sondern ob die Stadt Burgdorf die Anzahl aufzunehmender Flüchtlinge selbst festlegen könne. Er wolle vermeiden, dass der Eindruck entstünde, Burgdorf könne mehr Flüchtlinge aufnehmen als gesetzlich vorgeschrieben. Gleichwohl sei ihm die Integration zugewiesener Flüchtlinge ein besonderes Anliegen und eine wichtige Aufgabe. In Burgdorf werde bereits großartige Integrationsarbeit von Seiten der Hilfeeinrichtungen geleistet.

 

Frau Weilert-Penk verwies auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Demnach könne Burgdorf über die sogenannte Überquote gemäß dem Aufnahmegesetz mehr Flüchtlinge aufnehmen. Die entsprechende Zuweisung erfolgt dabei stets über das Land Niedersachsen beziehungsweise die Region Hannover. Die Vergabe eine Prüfauftrages von Seiten des Bürgermeisters sei daher sinnvoll gewesen, um der Sorge fundiert entgegenzutreten, dass die Stadt Burgdorf über den Beitritt in das Bündnis mehr Flüchtlinge aufnehme.

 

Herr Nijenhof zitierte aus dem Protokoll vom 10.12.2020: „[…] dass der Antrag nicht beinhalte, dass man über den Königsteiner Schlüssel hinaus Flüchtlinge aufnehmen wolle“.  

 

Der Rat nahm das Prüfungsergebnis der Kommunalaufsicht zum Beitritt der Stadt Burgdorf in das kommunale Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ zur Kenntnis.