Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgenden

 

Beschluss:

 

1.    Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur 64. Flächennutzungsplanänderung, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 15 „Verfahrensablauf/Abwä­gungs­vor­gang“ bzw. den Anlagen 1, 2 und 3 der Begründung wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

a.       der in der Zeit vom 03.08.2020 bis 18.08.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

b.      der mit Schreiben vom 21.07.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

c.       der in der Zeit vom 16.11.2020 bis 17.12.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

d.      der mit Schreiben vom 05.11.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die in der Planbegründung und den zugehörigen Anlagen beschriebenen Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

 

2.    Feststellungsbeschluss:
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Fassung vom 20.01.2021 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung beschlossen.

Der Flächennutzungsplanänderung werden beigefügt

-      die Planbegründung in der Fassung vom 20.01.2021 sowie

-    die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a BauGB, die in Kapitel 16 der Begründung wiedergegeben ist.