Der Rat fasste bei 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme
folgenden
Beschluss:
1.
Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren zur 64. Flächennutzungsplanänderung, die in der
anliegenden Begründung in Kapitel 15 „Verfahrensablauf/Abwägungsvorgang“ bzw.
den Anlagen 1, 2 und 3 der Begründung wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis
genommen:
a.
der in der Zeit vom 03.08.2020 bis
18.08.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB,
b.
der mit Schreiben vom 21.07.2020 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
c.
der in der Zeit vom 16.11.2020 bis
17.12.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
d.
der mit Schreiben vom 05.11.2020
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der
Planbegründung und den zugehörigen Anlagen beschriebenen Abwägungsvorschläge
werden beschlossen.
2.
Feststellungsbeschluss:
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Fassung vom 20.01.2021
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der
Ergebnisse der Umweltprüfung beschlossen.
Der Flächennutzungsplanänderung
werden beigefügt
-
die Planbegründung in der Fassung vom
20.01.2021 sowie
- die
Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a BauGB, die in Kapitel 16 der Begründung
wiedergegeben ist.