Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kugel führte aus, dass die Kommunalaufsicht gemäß §§ 120 Abs. 2 und 119 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die vom Rat der Stadt Burgdorf am 10. Dezember 2020 beschlossenen Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 genehmigt habe. Eine entsprechende Mitteilungsvorlage zum Prüfungsergebnis werde von der Verwaltung dem Ratsgremium in Kürze zur Verfügung gestellt.