Beschluss:
In Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2019 (Vorlage BV 2018 0730)
werden das vorhandene Angebot an Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegeplätzen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau
gem. den Anlagen zu dieser Vorlage festgestellt.
Die im Entwurf der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und
die Kindertagespflege 2021 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen.
Eine Ausfertigung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflege 2021 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls
erklärt.
Herr Meyer kritisierte die Aufhebung der „Gebietskulissen“. Aufgrund von Prioritätenlisten bei der Platzvergabe komme es zwangsläufig zu Verzögerungen in der Kitaplatzvergabe. Dies führe zu unerwünschten Leerzeiten. Die Gebietskulissen sollten daher auf Kinder aus Otze und Weferlingsen beschränkt werden. Er bat um Klärung, inwieweit dementsprechend Abhilfe geschaffen werden könne.
Antwort der Abteilung für
Familien und Kinder:
„Gebietskulissen“
können auch künftig bei der Vergabe aus Rechtsgründen nicht als Ausschlusskriterium
herangezogen werden.
Die Rückmeldefristen für Eltern werden auf „eine Woche
ab Erhalt des Bescheides“ verkürzt.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden