Herr Pollehn teilte folgendes mit:

 

  • Bezüglich der drei Doppelhäuser auf dem Grundstück „Engenser Str. 2A, 2B, 2C, 2D und 2E“ seien drei Grundstückzufahrten beantragt worden. Eine Zufahrt befinde sich in Richtung der Kreuzung. Ein Baum müsse zudem gefällt werden. Als Ausgleich soll eine Ersatzbepflanzung zweier Bäume erfolgen. Der Ort für die Baumpflanzung sei noch nicht geklärt. Ein barrierefreier Umbau der Bushaltestelle sei geplant. Ein Einwohner (der Antragssteller der Zufahrten) äußerte Einwände. Herr Pollehn schlug vor, dass der Antragssteller sowie die Verwaltung nochmals in Kontakt treten und abermals Verhandlungen aufgenommen werden sollten.

Anmerkung der Verwaltung:

Da der Eigentümer (Antragssteller der Zufahrten) Klage eingereicht hat, muss das laufende Verfahren abgewartet werden.

 

  • Bezüglich der Mehrzweckhalle wurde mitgeteilt, dass diese zweite Priorität habe (nach dem Feuerwehrhaus). Es werde nun geklärt, ob das Architektenbüro für das Feuerwehrhaus einen erweiterten Auftrag für erste Planungen übernehmen könne. Benötigte Haushaltsmittel müssten infolgedessen über den Nachtragshaushalt eingestellt werden.

 

  • Zum Thema Stadtteilfriedhöfe (Richtlinie zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung) wurde das weitere Vorgehen erläutert. Zunächst erfolge der Ratsbeschluss am 18.02.2021. Herr Pollehn gehe von einem Mehrheitsbeschluss aus und betonte, dass es sich lediglich um eine Richtlinie handele. Es werde vorgeschlagen, dass die Fachabteilung nach dem Ratsbeschluss Gespräche mit den Ortsbürgermeistern aufnehme und im Anschluss daran eine Vorlage erstellt werde.