Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss stimmt mit 5 Jastimmen und 4 Neinstimmen für folgenden   

 

Beschluss

Die bisherige Richtlinie aus dem Jahre 1999 wird aufgehoben. Als neue Richtlinie wird nicht der Kompromissvorschlag der Verwaltung beschlossen, sondern die Regelungen, wie sie im Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe, Vorlage A 2020 1249/3, dargestellt sind.


Herr Plaß teilt mit, dass der Kompromissvorschlag seitens der Verwaltung von seiner Fraktion hätte mitgetragen werden können. Der jetzt gestellte Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe betrifft jedoch direkt die Ortsräte. Daher schlägt er vor, den Antrag zunächst in die Ortsräte zu verweisen.

Diese Vorgehensweise kann Herr Dralle nicht nachvollziehen. Im Antrag wird vorgeschlagen, dass die Ortsräte bei Bedarf ihre eigene Richtlinie aufstellen können. Somit wird seiner Meinung nach kein Recht der Ortsräte verletzt.

 

Auch Herr Nijenhof sieht nicht, dass durch den Änderungsantrag die Ortsräte betroffen sind. Dem widerspricht Herr Apel. Ohne Beteiligung der Ortsräte an dem Änderungsantrag sind diese in ihren Rechten verletzt.

 

Herr Pollehn äußert seine Enttäuschung über den Änderungsantrag. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde sich darauf geeinigt, dass die Verwaltung einen Kompromiss erarbeitet. In dem Vorschlag wurden alle Wünsche berücksichtigt, daher ist er verwundert, dass dieser Kompromiss nun nochmal geändert werden soll. Nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz obliegt den Ortsräten die Entscheidungsbefugnis für die Benutzung der Friedhöfe. Mit der von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinie soll lediglich eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit den Ausnahmeanträgen gegeben werden. Der nun vorliegende Änderungsantrag wirkt sich jedoch auf die Ortsräte aus, so dass diese erneut in den Entscheidungsprozess eingebunden werden müssen.

Er gibt allerdings zu bedenken, dass es Ortsteile mit Ortsvorstehern gibt. Mit dem Zusatz in dem Änderungsantrag werden diese anders gestellt, als die Orte mit Ortsräten. Eine Unterscheidung sollte möglichst vermieden werden, dies sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Ein Kompromiss für alle Ortsteile sollte das Ziel sein.

 

Die Sitzung wird um 17:48 Uhr zur Beratung in der Mehrheitsgruppe unterbrochen und um 17: 58 Uhr fortgeführt.

 

Herr Arand berichtet, dass die Mehrheitsgruppe in der heutigen Sitzung einen Beschluss fassen möchte. Es sollte die beste Lösung für den Bürger gefunden werden. Dies Ziel wird mit dem Änderungsantrag erreicht, welcher die Ortsräte nicht in ihren Rechten beschneidet.

 

Herr Plaß schlägt vor, dass der Antrag in der heutigen Sitzung nicht behandelt werden soll, sondern in die Ortsräte überwiesen wird. Darüber lässt er den Ausschuss abstimmen.

 

Der Ausschuss stimmt mit 4 Jastimmen und 5 Neinstimmen gegen folgenden   

 

Beschluss:

Der Änderungsantrag wird zur Beratung an die Ortsräte überwiesen.

 

Somit ist die Überweisung des Antrages in die Ortsräte abgelehnt und die Diskussion über den Änderungsantrag wird fortgeführt.

 

Herr Dr. Kaever erinnert an die letzte Ausschusssitzung. Die meisten Vertreter der Ortsteile waren anwesend und haben ihre Meinung vorgetragen. Der Mehrheitsgruppe war wichtig, einen echten Kompromiss zu erarbeiten, was aus dem Änderungsantrag hervorgeht. Die Friedhofsentwicklungsplanung hat ergeben, dass auf den Friedhöfen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Somit ist die Sorge unbegründet, dass nicht genug Platz für die Bürger des Ortsteiles zur Verfügung steht. Um dies sicherzustellen, soll einmal jährlich ein Bericht über die Belegungszahlen vorgelegt werden.

 

Herr Apel weist erneut darauf hin, dass mit dem Änderungsantrag wesentliche Teile der Richtlinie anders gefasst werden sollen. Dazu müssen die Ortsräte ihre Stimmen abgeben dürfen. Mit einer heutigen Entscheidung über den Antrag werden diese ausgeschlossen.

Herr Nijenhof teilt mit, dass mit den Ortschaften bereits diskutiert wurde. Der vorgelegte Kompromissvorschlag der Verwaltung wird von der Mehrheitsgruppe nicht als solcher gesehen. Deshalb wurde der Änderungsantrag formuliert. Die Sorge der kleinen Ortsteilfriedhöfe ist wohl eher, dass zu wenig Bestattungen erfolgen und eine Schließung drohen könnte. Die bisherigen Ablehnungsgründe bestehen darin, dass der Verstorbene keinen Bezug zum Ortsteil hat. Ihm persönlich ist es nicht so wichtig, wo derjenige herkommt. Seiner Meinung nach wird über die Öffnung der Friedhöfe eher der Erhalt dieser gesichert.

 

Herr Plaß teilt mit, dass der Friedhof zur Ortskultur gehört und daran soll sich nichts ändern. Es sollten nicht nur die Orte mit Ortsräten einbezogen werden. Auch die Ortsvorsteher sind in die Entscheidungen einzubeziehen.

 

Herr Arand informiert, dass er sich die Hauptsatzung der Stadt Burgdorf angesehen hat. Darin ist geregelt, welche Bereiche noch zur Kernstadt gehören, obwohl diese nicht in der Gemarkung Burgdorf liegen. Zum Beispiel liegt der Bereich „Zilleweg“ in der Gemarkung Heeßel, gehört aber zur Kernstadt, so dass sich Bewohner des Zilleweges nicht in Heeßel bestatten lassen können. Anders jedoch Anlieger im Bereich „Lehrter Straße / Alt Ahrbeck“. Diese Flächen gehören noch zur Ortschaft Heeßel. Das ist irritierend. Die Friedhöfe sind nachweislich nicht voll belegt. In Heeßel haben 2020 lediglich 4 Beisetzungen stattgefunden. Ziel sollte sein, dass die Wege zum Grab kurz sind. Damit wird auch die Pflege des Grabes vereinfacht. Er kann zudem nicht nachvollziehen, warum ein Bewohner der Kernstadt die Dorfkultur beschädigt. Für ihn ist das nur schwer erklärbar.