Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“ in der Fassung vom 18.11.2020 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.      

 

 

 

 


Frau Nagel erläuterte die vorgenommenen Änderungen, welche eine erneute Auslegung erforderten. Sie erklärte, dass aufgrund dieser Änderungen auch eine Errichtung von Doppelhäusern entlang des Ehlershäuser Weges nur dann möglich sei, wenn keine Teilung des Grundstückes erfolge und eine gemeinsame Zufahrt bestehe.

Angesichts der Erfahrungen mit dem Baugebiet „An den Hecken“ sprach Frau Weilert-Penk sich gegen die Festsetzung von Doppelhäusern aus.