Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Ortsrat Schillerslage lehnte den Antrag einstimmig ab.


Frau Kunkel stellte den als Anlage zur Vorlage 2007 0217 beigefügten Antrag der WGS-Fraktion vor.

 

Ortsbürgermeister Thieleking sagte, dass es auf dem Schillerslager Friedhof viele große Familiengräber gebe. Ein Burgdorfer Anwohner habe angefragt, ob er das Nutzungsrecht für vier von acht Grabstellen eines solchen Familiengrabes vom Nutzungsberechtigten übernehmen könne. Hierzu müsse eine Änderung der Friedhofsordnung erfolgen.

 

Frau Vierke antwortete, dass eine solche Übertragung möglich sei, allerdings nur auf nahe Verwandte. Daher müsse das Anliegen hier abgelehnt werden. Andernfalls würden "fremde" Personen über die dort Bestatteten verfügen. Ein Erwerb von Grabstätten auf dem Schillerslager Friedhof von Einwohnern der Kernstadt ist nach Satzung ebenfalls ausgeschlossen. Die Ortsteilfriedhöfe werden für die Einwohner der Ortsteile vorgehalten.

 

Herr Plaß sagte, dass eine Sonderregelung in diesem Fall einen Präzedenzfall schaffen würde. Dies sei nicht gewünscht, daher müsse der Antrag abgelehnt werden.

 

Frau Vierke machte deutlich, dass dies nicht die einzige Anfrage dieser Art sei.

 

Ortsbürgermeister Thieleking vertrat ebenfalls die Ansicht, hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.