Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, insbesondere durch den Einsatz von mobilen Luftreinigern die Gesundheit der Kinder, sowie der Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten und Schulen zu schützen und zugleich den Unterricht in den Schulen und die Betreuung in unseren Kindertagesstätten auch in Zeiten des Coronavirus zu fördern.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, inwieweit die Finanzierung aus Landes- und Bundesmitteln gefördert oder vollständig übernommen werden kann.


Herr Nijenhof weist darauf hin, dass die letzten beiden Worte in Satz 1 des Beschlusses im Schulausschuss leicht verändert worden seien. Das Land Niedersachsen habe die Maßnahme noch vor kurzem abgelehnt, sei aber nach neuesten Erkenntnissen nun auch bereit, finanzielle Mittel für besonders gelagerte Einzelfälle bereitzustellen. Der Bedarf müsse daher nun überprüft werden.

 

Frau Gersemann hebt hervor, dass Kinder besonders schutzbedürftig seien.

 

Frau Pössel, Elternvertreterin in der Kita Weststadt, stellt klar, dass auch Kultusminister Tonne nicht für jede Klasse oder Gruppe einen Luftreiniger in Aussicht stelle. Das Lüftungskonzept stoße jedoch an seine Grenzen, da es weder die Menge an Menschen in einem Raum noch die Raumgröße berücksichtige. Praktische Studien hätten die Wirksamkeit der Luftreiniger gezeigt. Eltern, Politik, Verwaltung und auch das Gesundheitsamt seien keine Experten auf diesem Gebiet. Der Ausschuss möge zustimmen, die Geräte wenigstens zu testen.

 

Herr J. Braun warnt vor der Anschaffung von Luftfiltern. Die Risiken der Geräte seien nicht getestet worden. Vor allem Allergiker seien gefährdet. Zudem hätten die Hersteller von Luftfiltern in diesen Zeiten vorrangig ihren hohen Verdienst im Blick. Die Filter solcher Anlagen müssten regelmäßig gewechselt werden, zudem müsse das Wasser regelmäßig getauscht werden. Allein die Wartung der Geräte verschlinge viel Geld. Es müsse geklärt werden, ob die Bezuschussung durch das Land sich nur auf stationäre oder auch mobile Luftfilteranlagen beziehe.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Einstimmig ergeht folgender empfehlender