Herr Schmidtmann von der Abteilung Stadtplanung und Umwelt gab einen Überblick über die verschiedenen Instrumente zum Schutz des Ortsbildes. Dabei ging er im Wesentlichen auf die Inhalte einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Baugesetzbuch (BauGB) als auch einer Gestaltungssatzung gem. § 84 Nds. Bauordnung (NBauO) ein und machte dies an verschiedenen Beispielen deutlich. Weiterhin wies er auf die Vor- und Nachteile solcher Satzungen und das Verhältnis zu Bebauungsplänen hin.

 

Nach umfangreicher Diskussion wurde sich darauf verständigt, dass seitens des Ortsrates zunächst eine Bestandsaufnahme von den Grundstücken in Schillerslage gemacht werden soll, für die aus Sicht des Ortsrates ein „Regelungsbedarf“ zum Schutz des Ortsbildes besteht. Diese ist der Abteilung Stadtplanung und Umwelt zuzuleiten. Bei einer Ortsbegehung im Frühjahr können die Vorschläge dann konkreter besprochen werden, bevor eine weitere Beratung im Ortsrat erfolgt.