Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Pilgrim betonte, dass die Forderung nach einem Mindestlohn von 8,00 € tarifrechtlich ausgehandelt werden müsse und die Stadt hierauf keine Einflussmöglichkeit habe. Es werde aber schon jetzt bei Ausschreibungen die Bedingung gestellt, nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei städtischen Aufträgen zu beschäftigen.

 

Anschließend wurde der Antrag mit 1 Enthaltung abgelehnt.