Beschluss: zur Kenntnis genommen

     

 


Frau Vierke wies darauf hin, dass eine Umstellung des Systems über das Berichtswesen der Hochbauprojekte vorgenommen werde.

 

Die Projekte starten künftig mit einer sog. Leistungsphase 0. In dieser Phase werde zunächst ein Pflichtenheft erstellt, das, neben dem Raumprogramm, funktionaler Beschreibung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Standortfrage, alle projektrelevanten Informationen enthält.

 

Zunächst erfolge nur die Einstellung der Planungskosten (bis zur Genehmigungsplanung). Erst nachdem die Ausführungsplanung vorliegt, werden die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt und mit der Durchführung der Baumaßnahme begonnen.

 

Vorteil dieser Regelung ist, dass eine Kostenberechnung und nicht nur eine Kostenschätzung sowie ein mit allen weiteren Projekten abgeglichener Zeitplan vorliegt und die personellen Ressourcen gegeben sind, wie z. B. bei der Darstellung der Grundschule Otze.

 

Herr Gawlik begrüßte dieses Verfahren.