Beschluss:

 

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ in der Fassung vom November 2020 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 As. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.     

 


Frau Borchers von der Abteilung für Stadtplanung und Umwelt stellte die verschiedenen städtebaulichen Konzepte für eine Bebauung des Hornweges vor und ging dabei auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten ein. Weiterhin erläuterte sie den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4-07 „Hornweg“ und wies auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren hin.

 

Entscheidend für die alternativen Bebauungskonzepte und den Vorentwurf des B-Planes sei das Ergebnis des Versickerungsgutachtens bzw. die in Teilen eingeschränkte Durchlässigkeit des Bodens (s. Anlage zur Vorlage). In diesem Zusammenhang machte sie darauf aufmerksam, dass der vorhandene Mischwasserkanal im Hornweg kein bzw. nur eingeschränkt zusätzliches Regenwasser aufnehmen könne, d. h. die Versickerung sollte möglichst auf den einzelnen Grundstücken erfolgen. Varianten mit einer Ableitung des Niederschlagswassers über Stichwege und Einleitung in ein Versickerungsbecken am östlichen Rand des Geltungsbereiches würden zu einem erhöhten Erschließungsaufwand führen.

 

Unter Berücksichtigung bzw. Abwägung verschiedenster Aspekte bildet nun das städtebauliche Konzept der Variante 3 die Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplans. Bis zur Entwurfsplanung können jedoch noch Änderungen vorgenommen werden.

 

Auf die Frage von Herrn Gawlik, ob das große unbebaute Grundstück, welches sich auf der Ecke an der westlichen Seite am Anfang des Hornweges befindet, an den Mischwasserkanal angeschlossen werden könne, antwortete Frau Borchers, dass dieses aus Kapazitätsgründen nicht oder nur beschränkt der Fall sei.

 

Nach umfangreicher Diskussion sprach sich der Ortsrat einstimmig dafür aus, dass durch die östliche Bebauung des Hornweges keine Belastung der Altanlieger auf der linken Seite des Hornweges erfolgen dürfe und bei dem Verkauf der Baugrundstücke Schillerslager Einwohner Vorrang haben sollten. Weiterhin sollte vermieden werden, dass große Bauträger bei der Vermarktung zum Zuge kommen. Die Variante 3 soll, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, Grundlage der weiteren Planungen sein.

 

Bezüglich der Vermarktungsgrundsätze sowie der noch zu kalkulierenden Grundstückspreise bittet der Ortsrat um weitere Informationen.

 

Antwort über Protokoll:

Die Festlegung der Verkaufspreise sowie das bei der Vermarktung anzuwendende Verfahren werden zu gegebener Zeit über eine Vorlage aufbereitet. Die Entscheidung wird der Verwaltungsausschuss treffen, der Ortsrat wird zuvor, wie es auch schon beim Baugebiet „Flachsfeld“ der Fall war, hierbei beteiligt.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden