Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 


Herr Barm stellte den Antrag des TSV Burgdorf Tennisabteilung vor, da kein Vertreter des Vereins an der Sitzung teilnehmen konnte.

 

Herr Zschoch erklärte, dass der Zuschussantrag nach Ansicht der CDU-FDP-Gruppe nach den geltenden Regularien, also nach der gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt Burgdorf, behandelt werden sollte. Demnach würde der Verein eine 15%-Förderung erhalten können.

 

Frau Weilert-Penk teilte die Ansicht von Herrn Zschoch, ergänzte jedoch, dass für den Handicap Sportbereich des Vereins ein Betrag in Höhe von 7.000 € dazu kommen müsse. Dieser Betrag solle für die Herrichtung eines handicap gerechten Rollstuhltennisplatzes eingesetzt werden.

 

Herr Nijenhof teilt mit, dass es bedauerlich sei, dass kein TSV-Vertreter anwesend sei. Eine Kreditvergabe durch die Stadt sei für die Sanierung ebenso möglich. Herr Kugel teilte dazu mit, dass seitens der Verwaltung alle Fakten auf dem Tisch lägen und Herr Barm das Vereinsansinnen dargestellt habe.

 

Herr Schulz teilte mit, dass die Stadt grundsätzlich guten Willens sei, aber auch das Argument, dass der Verein eine höhere Pacht zahle, reiche nicht und rechtfertige keine Förderung von 30%. Ein zinsloser Kredit sei jederzeit möglich.

 

Herr Nijenhof erkundigte sich, wie die Maßnahme von anderen Seiten bezuschusst werde. Zudem fehle es an einer Kostenaufstellung.

 

Herr Kugel schlug vor, zur Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Kostenaufstellung vorlegen zu lassen.

 

Herr J. Braun teilte mit, dass die Entscheidung in der Sportförderrichtlinie mit einer 15%igen Förderung nicht infrage gestellt werden sollte.

 

Herr Zschoch sprach sich dafür aus, den Vorschlag von Frau Weilert-Penk anzunehmen. Herr Schulz plädierte für eine Deckelung auf 27.000 €.

 

Herr Nijenhof stellte klar, dass die Forderung nach einem Finanzplan im kommenden Verwaltungsausschuss erfüllt werden sollte und dass das Vorlegen bei der Beantragung einer Förderung eigentlich Standard sein sollte.

 

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste mehrheitlich folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Die TSV Burgdorf Tennisabteilung erhält einen von der Sportförderrichtlinie abweichenden Zuschuss in Höhe von maximal 27.000 €, sofern ein Tennisplatz für die Nutzung von behindertengerechtem Rollstuhltennis fachgerecht hergerichtet wird; Haushaltsmittel sind in entsprechender Höhe für 2021 anzumelden.