Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Frau Wieker vom Burgdorfer Mehrgenerationenhaus e.V. berichtete, dass der Bund ein Förderprogramm aufgelegt habe, womit mobile Endgeräte mit 150 € pro Gerät bezuschusst werden könnten. Für Niedersachsen belaufe sich die Fördersumme auf insgesamt 47 Mio. EUR. Mit dem Zuschuss könnten u. a. die vorfinanzierten mobilen Endgeräte für das Gymnasium Burgdorf refinanziert werden. Darüber hinaus könnten auch mobile Endgeräte, die schon ab dem 16. Marz 2020 erworben wurden, refinanziert werden. Die Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler in Burgdorf könnten von dem Förderprogramm profitieren. Herr Zschoch fragte, wer den Antrag stellen müsse. Frau Wieker antwortete, dass dies durch den Schulträger geschehen müsse. Zudem sei im Antrag die Bezeichnung „ergänzende Maßnahmen“ anzukreuzen. Die Verwaltung teilte mit, die Antwort über das Protokoll mitzuteilen.

 

Antwort der Verwaltung über Protokoll:

 

Dem vorgetragenen Ansinnen des Mehrgenerationenhauses Burgdorf e.V. (BMHG), die für das Gymnasium Burgdorf kurzfristig getätigte Anschaffung von 50 gebrauchten Laptops über das Förderprogramm zu refinanzieren, kann nicht nachgekommen werden. Aus der Förderrichtlinie zum Sofortausstattungsprogramm steht der Stadt Burgdorf ein Zuschuss in Höhe von ca. 170.000 € zur Verfügung. Gemäß Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie musste die Beantragung von Fördermitteln bis zum 31.08.2020 erfolgen. Bis 31.08.2020 nicht beantragte Mittel werden unter den antragstellenden Schulträgern nach Bedarf anteilig dem jeweiligen Höchstbetrag hinzugerechnet. Eine Antragstellung für diese anteilig verteilten Mittel war nur bis zum 15.10.2020 möglich. Die zuständige Fachabteilung hat die zur Verfügung stehenden Fördermittel in voller Höhe beantragt und die entsprechenden Geräte auf die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf verplant. Eine Auslieferung der Geräte erfolgt demnächst.