Frau Neitzel richtete das Wort an Herrn Nijenhof und bat um Erläuterung des Antrages.

 

Herr Nijenhof führte aus, dass die Stadt Burgdorf gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr eine Fürsorgepflicht habe. Die Feuerwehr sei sach- und bedarfsgerecht auszustatten. Beispielsweise habe die Ortsfeuerwehr Dachtmissen aus eigenen Mitteln ein Schnelleinsatzzelt angeschafft.

Folgerichtig sei der Antrag stadtseits noch nicht vollumfänglich bearbeitet worden und zu vertagen.

 

Herr Enderle wies auf die Beschaffungen der Vergangenheit, wie z.B. das Schnelleinsatzzelt der Ortsfeuerwehr Hülptingsen und den Hygienewagen der Stadtfeuerwehr sowie auf die geplante Beschaffung dreier Stiefelwaschanlagen hin.

Ferner würden bei Neubauten von Feuerwehrgerätehäusern, z.B. Schillerslage, sämtliche DIN-Normen sowie Unfallverhütungsvorschriften beachtet.

 

Herr Nijenhof entgegnete, dass er aufgrund dessen um die Vertagung des Tagesordnungspunktes bitte, da er momentan nicht abschätzen könne, ob die Beschaffungen ausreichend wären.

 

Frau Neitzel ergänzte, dass die Beurteilung erst dann erfolgen könne, wenn Dritte wieder die Feuerwehrgerätehäuser betreten dürfen. Somit wäre der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung bzw. die nächste in einem Feuerwehrgerätehaus stattfindende Sitzung zu vertagen.

 

Der Ausschuss äußerte seine Zustimmung.