Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Dem Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 19.10.2020 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

 

      

 


Eine Erläuterung der Vorlage erfolgte nicht.