Sitzung: 02.11.2020 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Herr Paul bat die Verwaltung in einem der nächsten Ausschüsse über Aktivitäten der Stadt Burgdorf zum Schutz von Wildbienen auf den stadteigenen Flächen zu berichten.
Herr Nijenhof bat Bürgermeister Pollehn über das Protokoll zu erläutern, wie die Rechtsauffassung, dass für Radfahrer auf der Marktstraße Maskenpflicht gelte, begründet werde.
(Antwort der Fachabteilung zum Sachstand am 02.11.2020 (Zwischenzeitlich wurde die
Maskenpflicht für Radfahrer auf der Marktstraße aufgehoben):
Die Ausweitung der Maskenpflicht ist auf die
Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung
des Corona-Virus "COVID-19" anlässlich der Überschreitung der
7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfizierten auf dem Gebiet der Region Hannover
zurückzuführen.
In dieser Allgemeinverfügung
sind folgende Bereiche für eine erweitere Maskenpflicht benannt worden:
– in Fußgängerzonen,
– in Ladengebieten,
– in Einkaufszentren und Einkaufsstraßen sowie
– auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten.
Ein Einkaufszentrum ist ein größerer Gebäudekomplex mit
verschiedenen/ mehreren Einzelhandel- und Dienstleistungsbetrieben. Diese
Voraussetzung erfüllt alleinig das E-Center in der Weserstraße. Supermärkte
und/oder Baumärkte (auch mit einem Bäcker) sind von der o.g. Regelung nicht
betroffen bzw. ausgeschlossen.
Die o.g. Allgemeinverfügung besagt, dass von jeder Person
ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, die sich an Örtlichkeiten in der
Öffentlichkeit unter freiem Himmel aufhält, an denen sich Menschen entweder auf
engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und eine
Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen nicht
auszuschließen ist. Das Radfahren ist von dieser Regelung nicht explizit
ausgenommen worden.
Lediglich während der Ausübung einer unmittelbaren
sportlichen Bestätigung besteht für die ausübende Person keine Verpflichtung
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Das Radfahren (zum Einkaufen oder
Arbeiten) kann nicht als sportliche Betätigung im Sinne der o.g.
Allgemeinverfügung gewertet werden.