Herr Schrader stellte fest, dass im Protokoll über die Sitzung am 24.09.20 nicht die eventuellen finanziellen Auswirkungen der Bodenuntersuchungen am Standort der neuen IGS erläutert worden seien. Auf Nachfrage habe Herr Fischer jedoch erklärt, dass diese noch von anderen Faktoren abhängig seien und man eine entsprechende Antwort erst im kommenden Frühjahr geben könne.

Die Ausschussmitglieder genehmigten das Protokoll über die Sitzung am 24.09. einstimmig.

 

Herr Nijenhof bat, zu Top 4 des Protokolls über die Sitzung am 05.10.20 zu ergänzen, dass er nachgefragt habe, warum der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der dargestellten Größe vorgesehen sei und welche Antwort Frau Borchers hierauf gegeben habe. Das Protokoll über die Sitzung vom 05.10.20 wird wie folgt ergänzt: „Herr Nijenhof bat um eine Erläuterung warum der Geltungsbereich sowohl die direkt angrenzenden Reihenhäuser als auch die an der Straße „Am Försterberg“ anliegenden Reihenhäuser umfasse. Frau Borchers antwortete hierauf, dass die Reihenhäuser in ihrer derzeitigen Gestalt erhalten bleiben sollten und eine eventuelle Neubebauung nicht zu einem späteren Zeitpunkt eine Konkurrenz zum Reitenden Förster bilden solle.“

Unter Voraussetzung dieser Ergänzung genehmigten die Ausschussmitglieder das Protokoll über die Sitzung am 05.10.20 einstimmig.