1.      Herr Philipps teilte mit, dass wie Burgdorf auch die anderen Kommunen in der Region Hannover im Jahr 2007 ihre Realsteuerhebesätze nicht erhöht hätten. Der Durchschnittshebesatz der regionsangehörigen Kommunen (außer LHH) liege bei der Grundsteuer A bei 402,2 %, der Grundsteuer B bei 401,2 % sowie der Gewerbesteuer bei 395,7 %. Burgdorf liege damit mit seinen Hebesätzen von je 400 % im Regionsdurchschnitt.

 

2.      Weiterhin teilte Herr Philipps mit, dass der Innenausschuss des Nds. Landtages beschlossen habe, die nach der Steuerschätzung vom Mai 2007 zu erwartenden Steuermehreinnahmen des Landes Niedersachsen, die sich zugleich auf die Verbundmasse im kommunalen Finanzausgleich auswirken, noch in diesem Jahr zur Auszahlung zu bringen. Dadurch erhöhen sich die FAG-Mittel für 2007 nochmals um 126,7 Mio. Euro, das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs wächst auf 3,08 Mrd. Euro an. Für die Stadt Burgdorf ergäbe sich hiernach für 2007 bei der Schlüsselzuweisung nach altem Recht ein Betrag von 5.227.000 € (+ 490.900 € gegenüber Haushalt; + 144.000 € gg. letztem Stand vom Feb. 2007). Durch die höhere Schlüsselzuweisung würde sich die Regionsumlage auf 10.175.900 € erhöhen. Insgesamt beträgt die Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan im Jahr 2007 für den Verwaltungshaushalt 302.400 € (+ 77.000 € gegenüber Stand Febr. 2007). Sollte der von der Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf beschlossen werden, würde sich die Schlüsselzuweisung noch einmal um 35.000 € und die Regionsumlage um 16.200 € erhöhen, so dass die Verbesserung des Verwaltungshaushaltes bei insgesamt 321.200 € (gegenüber Haushaltsplan) liegen würde. Im Vermögenshaushalt würde der investive Anteil der Schlüsselzuweisung nach altem Recht jetzt bei 733.000 € (+ 68.800 € gegenüber Haushaltsplan) und gem. Gesetzentwurf bei 738.000 € (+ 73.800 € gegenüber Haushaltsplan) liegen.

 

3.      Der Nieders. Städtetag – so Herr Philipps – habe mitgeteilt, dass zum 1. August 2007 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein um 13,9 % höherer Betrag gegenüber dem 1. August 2006 sowie beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ein um 17,8 % höherer Betrag zur Auszahlung komme. Gegenüber dem Jahr 2006 liegen die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zum jetzigen Zeitpunkt rd. 840.000,00 € über dem Vorjahresniveau.

 

4.      Frau Behncke teilte den Sachstand zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms nach dem Anhörungstermin am 04.05.2007 mit. Die mit der Vorlage 2007 0102 in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am 19.2.2007 vorgestellte und abgegebene Stellungnahme der Stadt Burgdorf enthielt Anregungen zur ‚Entwicklung der räumlichen Struktur’, ‚Zentrale Orte’ und ‚Versorgungsstrukturen’. Die Anregungen der Stadt Burgdorf zur ‚Entwicklung der räumlichen Struktur’ sowie ‚Zentrale Orte’ blieben unberücksichtigt. Aktuell wird im neuen Entwurf des LROP (vom 26.06.07) die Entwicklung des ländlichen Raums noch stärker betont. Dies relativiert sich aber, weil nach wie vor Unklarheit über die Begriffe ‚ländl. Raum’ und ‚Metropolregion’ besteht und weil diese Regelung lediglich als Grundsatz der Raumordnung formuliert wird und damit keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. Zu den ‚Versorgungsstrukturen’ sind die Festlegungen zu Factory-Outlet-Centern (FOC) noch einmal grundlegend überarbeitet worden. Die generelle Öffnungsklausel (Satz 13) ist nicht mehr vorgesehen, auch sind die Aussagen zur geforderten öffentlichen Verkehrsanbindung verschärft worden; insofern wurden die Anregungen der Stadt Burgdorf berücksichtigt. Der geänderte Entwurf sah einen konkreten Standort für ein FOC zu „Erprobungszwecken“ in der Gemeinde Bispingen vor. Jetzt wird jedoch darauf verzichtet, einen konkreten Standort ‚FOC’ festzulegen. Es soll im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens ‚in der Lüneburger Heide’ geprüft werden.

 

Das weitere Verfahren sieht vor, dass nach der Sommerpause die Abwägungsvorschläge und die geänderte Entwurfsfassung im Landtag diskutiert und verabschiedet werden sollen. Eine weitere Beteiligung der Stadt Burgdorf sieht das Verfahren zur Änderung des LROP nicht vor.