Herr Dralle wies darauf hin, dass durch das OVG-Urteil vom 05.03.2019 die Städte und Gemeinden selbst die Entscheidungsbefugnis für die Planung von Windenergie haben und dieses auch nutzen sollen.

 

Herr Pollehn erklärte, dass der Stillstand der Planungen auf das RROP 2016 zurückzuführen sei, in dem die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) durch das OVG-Urteil nunmehr für unwirksam erklärt worden seien. Die Planungen für Windenergienutzung wurden aber bereits wieder aufgenommen, um den Prozess für Burgdorf weiter voranzubringen und um die Klimaziele 2030 zu erreichen.

 

Die regenerativen Energien, wie z. B. Blockkraftheizwerke, sollen auch in Neubaugebieten durch entsprechende Festlegungen genutzt werden können. Außerdem machte Herr Pollehn deutlich, dass die Energiewende nur mit der Windenergie hinzubekommen sei.