Herr Meyer berichtete, dass bezüglich der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten weite Teile von Otze betroffen seien. Weiterhin seien die Berechnungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, da beide Schöpfwerke nicht mit einbezogen worden seien. Windenergie sei auch nur unter schwersten Bedingungen in der Flurbereinigung möglich.

 

Da der Bahnübergang in Otze als auch der Parkplatz auf dem Sportplatz in den Überschwemmungsgebieten mit enthalten seien, erkundigte er sich, ob die Region Hannover dafür Ausgleichsflächen schaffen müsse.

 

Herr Buchholz wies darauf hin, dass in einer Vorlage 2016 die Grenzen für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ganz anders verlaufen würden, als in der jetzigen Vorlage dargestellt sei. Er bat daher um Mitteilung der Gründe hierfür.

 

Herr Meyer fasste abschließend zusammen, dass gegen die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Einwände seitens der Eigentümer und Anwohner bestehen.

 

Antwort der Abteilung Stadtplanung und Umwelt:

Die Berechnung der Überschwemmungsgebiete wurde vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beauftragt und begleitet. Die Stadt hat damals Ihre Bedenken zur Kenntnis gegeben. Aufgrund von Einwendungen bei der Benehmensherstellung wurden die Berechnungen noch einmal angepasst. So kommt es zu Änderungen der ursprünglichen Arbeitskarten.

Bezüglich der nun anstehenden Festsetzung des Überschwemmungsgebietes hatten die Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit ihre Einwände der Region Hannover gegenüber zu äußern.

In Bezug auf die Frage, ob die Region Hannover für den Bahnübergang in Otze sowie die Parkplätze auf dem Sportplatz Ausgleichsflächen schaffen muss, ist zu sagen, dass Anlagen, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig vorhanden sind, weiter zugelassen bleiben. Es muss nicht nachträglich Ausgleich geschaffen werden.