Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt,

 

1.    den Schiedsbezirk „Gemeinde Burgdorf“ in die Schiedsbezirke I „Kernstadt“ und II „Ortschaften“ aufzuteilen.

 

Der Schiedsbezirk I „Kernstadt“ wird aus der Ortschaft Burgdorf (22202 Einwohner*innen) gebildet.

 

Der Schiedsbezirk II „Ortschaften“ wird aus den Ortschaften:

 

·         Beinhorn (129 Einwohner*innen),

·         Dachtmissen 399 Einwohner*innen),

·         Heeßel (987 Einwohner*innen),

·         Hülptingsen (1119 Einwohner*innen),

·         Otze (1762 Einwohner*innen),

·         Ramlingen-Ehlershausen (3115 Einwohner*innen),

·         Schillerslage (933 Einwohner*innen),

·         Sorgensen (555 Einwohner*innen) und

·         Weferlingsen (258 Einwohner*innen) gebildet.

 

Insgesamt wohnen mit Hauptwohnsitz 31.459 Personen in Burgdorf (Stand: 01.07.2020). Aufgrund der Einwohnerverhältnisse ist eine paritätische Aufteilung nicht vollumfänglich möglich.

 

  1. dass sich die Schiedspersonen der Schiedsbezirke I und II im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) gegenseitig vertreten.  

 

Eine namentliche Empfehlung zur Bestellung einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes wird nicht ausgesprochen.

 

Das Schreiben des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen vom 01.09.2020 wurde zur Kenntnis genommen.