Sitzung: 09.09.2020 Ortsrat Otze
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 0
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf
beschließt,
1.
den
Schiedsbezirk „Gemeinde Burgdorf“ in die Schiedsbezirke I „Kernstadt“ und II
„Ortschaften“ aufzuteilen.
Der Schiedsbezirk I „Kernstadt“ wird aus
der Ortschaft Burgdorf (22202 Einwohner*innen) gebildet.
Der Schiedsbezirk II „Ortschaften“ wird
aus den Ortschaften:
·
Beinhorn
(129 Einwohner*innen),
·
Dachtmissen
399 Einwohner*innen),
·
Heeßel
(987 Einwohner*innen),
·
Hülptingsen
(1119 Einwohner*innen),
·
Otze
(1762 Einwohner*innen),
·
Ramlingen-Ehlershausen
(3115 Einwohner*innen),
·
Schillerslage
(933 Einwohner*innen),
·
Sorgensen
(555 Einwohner*innen) und
·
Weferlingsen
(258 Einwohner*innen) gebildet.
Insgesamt wohnen mit Hauptwohnsitz
31.459 Personen in Burgdorf (Stand: 01.07.2020). Aufgrund der
Einwohnerverhältnisse ist eine paritätische Aufteilung nicht vollumfänglich
möglich.
- dass sich die Schiedspersonen der
Schiedsbezirke I und II im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches
Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) gegenseitig vertreten.
Eine
namentliche Empfehlung zur Bestellung einer Schiedsfrau bzw. eines
Schiedsmannes wird nicht ausgesprochen.
Das Schreiben des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen vom 01.09.2020 wurde zur Kenntnis genommen.