Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu beantragen.

 

Die Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 500.000 € erfolgt über die Haushaltsplanung 2021/2022. 

 


Herr H. Braun erkundigte sich, ob für die Berechnung normaler oder grüner Strom zugrunde gelegt werde.

 

Herr Köneke bat darum, bei der Beratung im Verwaltungsausschuss die Information zu geben, ob die 20%-Reduzierung von CO² auch tatsächlich sichergestellt sei.

 

Anschließend fasste der Ausschuss einstimmig folgenden empfehlenden