Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, als ersten Schritt einen Zeitplan für die Prüfung zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu erarbeiten sowie die Fraktionsvorsitzenden zu gemeinsamen Abstimmungsterminen einzuladen. Die Vor- und Nachteile einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft sind darzustellen.


Herr Sund erläuterte den von der SPD-Fraktion gestellten Antrag. Er wies dabei darauf hin, dass in Burgdorf u.a. auch zu wenig bezahlbarer Wohnraum für die Bevölkerungsgruppe mit mittlerem Einkommen vorhanden sei. Mit der Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft habe die Stadt auch Einfluss auf die weitere Stadtentwicklung.

 

Herr Köneke wies darauf hin, dass eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft nicht wirtschaftlich und zielführend sei, von daher spreche sich die CDU-Fraktion gegen eine Gründung aus.

 

Herr Pollehn wies darauf hin, dass die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft keine Pflichtaufgabe einer Verwaltung sei, die Argumente des Antrags der SPD jedoch stichhaltig und nachvollziehbar seien. Er schlug vor, Gespräche mit den in Burgdorf ansässigen Wohnungsbaugenossenschaften gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden im Hinblick auf eine mögliche Kooperation mit der Stadt Burgdorf zu führen. Darüber hinaus könnte die Verwaltung eine Modellrechnung für die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft vornehmen. Eine Prüfung sollte ergebnisoffen vorgenommen werden.

 

Nach weiterer Diskussion fasste der Ausschuss mit 7 Ja- und 2 Neinstimmen folgenden empfehlenden Beschluss: