Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 5 NSpG
wird dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf aufgrund des
Prüfungsergebnisses zu dem Jahresbericht 2019 durch die Prüfungsstelle des
Nieders. Sparkassen- und Giroverbandes Entlastung erteilt.
Herr Apel, Herr Hinz und Herr Pollehn verließen aufgrund ihres Mitwirkungsverbotes für den Zeitraum der Beratung und Abstimmung den Sitzungsraum.
Herr Morich lobte den Geschäftsbericht und die gute Arbeit der Stadtsparkasse.
Herr Köneke schloss sich dem Lob von Herrn Morich an. Er hob hervor, dass die Stadtsparkasse insbesondere in der Corona-Krise gut daran getan habe, die Jahresüberschüsse nicht auszuschütten, sondern als Rücklagen vorzuhalten.