Beschluss:

 

1)   Die Stadt Burgdorf (nachfolgend „die Stadt“) und der ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf (nachfolgend „der Kirchenkreis“/“die Kirche“) schließen einen Betriebsführungsvertrag gemäß anliegendem Entwurf (Anlage 1), auf dessen Grundlage der Kirchenkreis eine Kindertagesstätte auf dem Grundstück „An den Hecken“ als freier Träger betreibt.

 

2)   Die Stadt Burgdorf und der ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf schließen einen Betriebsführungsvertrag gemäß anliegendem Entwurf (Anlage 2), auf dessen Grundlage der Kirchenkreis auf dem Grundstück „An den Hecken“ als freier Träger ein Familienzentrum betreibt.      

 


Frau Bergmann und Frau Krein stellen das Konzept des Familienzentrums sowie der Kita vor.

 

Frau Birgin merkt an, dass in ihrer Fraktion noch Beratungsbedarf zu den Vertragsentwürfen bestehe. Daher werde man sich zunächst der Stimme enthalten.

 

Herr Nijenhof weiß, dass in den ursprünglichen Plänen ein Spielplatz in der Nähe des Familienzentrums eingeplant gewesen sei. Er fragt an, ob es die Möglichkeit gebe, das Außengelände des Familienzentrums für die Öffentlichkeit mittels Patenschaften wie in Schillerslage zugänglich zu machen.

 

Frau Krein erläutert, dass von außen kein Zugang des Außengeländes möglich sei. Dieser müsse über das Haus erfolgen und sei daher nur zu den großzügigen Öffnungszeiten des Familienzentrums möglich. Eine weitergehende Nutzung sei aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.

 

Frau Birgin erkundigt sich, was mit dem Personal geschehe, wenn die Fertigstellung des Familienzentrums sich verzögere.

 

Frau Bergmann erklärt, dass das Personal dann in den übrigen Einrichtungen des Kirchenkreises untergebracht werde.

 

Frau Ruhkopf möchte wissen, ob auch Integrationsgruppen vorgesehen seien.

 

Frau Krein teilt mit, dass die Planung einer Integrationsgruppe im Kita-Bereich von Beginn an mit eingeplant worden sei.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Bei 2 Enthaltungen ergeht folgender empfehlender