Beschluss: einstimmig beschlossen

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt begaben sich Bürgermeister Baxmann und die Ratsmitglieder Herr Obst, Herr Pilgrim und Herr Dr. Zielonka aus dem Sitzungssaal.

 

 

Herr Alker, als ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Burgdorf, zollte Lob und Anerkennung für das Engagement, welches seit Jahren immer wieder in den Bereichen Sportförderung, Stärkung der lokalen Wirtschaft sowie Kultur und Bildung zum Ausdruck komme. Im Vergleich mit allen niedersächsischen Sparkassen belege die Stadtsparkasse Burgdorf auf der Ranking-Liste seit Jahren immer einen der vorderen Plätze, dies gelte auch für die Eigenkapitalquote, was damit zusammen hänge, dass seit vielen Jahren Kapital in die Rücklage fließe. Nicht zu vergessen sei die Bedeutung der Stadtsparkasse als Steuerzahler für die Stadt. Trotz der seit Jahren steigenden Gewinne bleibe die Abführung an den Gewährträger, d.h. die Stadt Burgdorf, mit 30.000,00 immer gleich. Dies sei lediglich 0,2 % des Eigenkapitals. Er habe bereits mehrfach angeregt, ob es sinnvoll sei, die Abführung zu erhöhen, was allerdings immer abgelehnt worden war. In Relation gesehen zu den Abführungen der Sparkasse Hannover, werde dort etwa das Fünffache an den Gewährträger ausgeschüttet. Er appelliere deshalb nochmals an die politischen Verantwortlichen, über diese Frage nachzudenken.

 

Anschließend verließ auch Herr Alker seinen Platz und nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Rohde kritisierte, dass Herr Alker als Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse (bis 2006) zu diesem Tagesordnung wegen des Mitwirkungsverbots nach § 26 NGO nicht hätte reden dürfen. Inhaltlich bezeichnete er die Aussagen von Herrn Alker als nahezu richtig. Zur Höhe des an den Gewährträger abzuführenden Betrages könne man sicherlich über 30.000,00 oder 40.000,00 reden, grundsätzlich seien Herrn Alker auch die Gründe bekannt, aus denen man bisher auf eine Erhöhung des Abführungsbetrages verzichtet habe. Ohne die Stadtsparkasse Burgdorf wäre die Stadt Burgdorf in vielen Dingen ärmer, das von Herrn Alker ausgeteilte Lob unterstreiche er voll. Dies sei allerdings nicht ausreichend. Vielmehr sei hier eine Art Patriotismus gefordert, jeder Burgdorfer sollte eigentlich Kunde der Stadtsparkasse sein.

 

Herr Lüddecke wies darauf hin, dass die Stadtsparkasse Burgdorf zu den kleinsten Stadtsparkassen in Deutschland gehöre. Obwohl 60 % der Bürger der Stadt dort ein Girokonto hätten, brächte dies für die Stadtsparkasse keinen großen Gewinn. Eine kleine Sparkasse habe ganz andere Probleme als z.B. die große Sparkasse Hannover, die an fünfter Stelle in Deutschland liege. Geldbeschaffungen und Geschäftstätigkeit dieser beiden Sparkassen könnten daher nur sehr schwer miteinander verglichen und in Relation zueinander gesetzt werden. Insoweit müsse er Herrn Alker eindeutig widersprechen. Damit die Stadtsparkasse Burgdorf ihre gute Bilanz und die Förderung von Kultur, Sport und sozialen Einrichtungen aufrecht erhalten könne, sei es wichtig, die Gewinne in die Rücklage zu stecken, um eine ausreichende Kapitalausstattung auch in konjunkturell schwierigen Zeiten zu sichern, zumal die Konzentration hin zu immer mehr Großinstituten anhalte und somit die Selbständigkeit der Stadtsparkasse Burgdorf auch langfristig gesichert werden müsse.

 

Herr Hinz machte darauf aufmerksam, dass Herr Alker nichts zur Beratung des Tagesordnungspunktes gesagt habe und er insoweit nicht dem Mitwirkungsverbot unterliege. Die SPD-Fraktion werde der Entlastungserteilung zustimmen.

 

Erster Stadtrat Strecker erklärte, dass die Wortäußerung von Herrn Alker nicht unter das Mitwirkungsverbot falle. Herr Alker habe vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes eine Stellungnahme abgegeben, danach sich aber nicht mehr beteiligt.

 

Anschließend fasste der Rat einstimmig, d.h. mit 24 Ja-Stimmen, den nachfolgenden Beschluss:

 

‚Gem. § 23 Abs. 3 NSpG wird dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf aufgrund des Prüfungsergebnisses zu dem Jahresabschluss 2006 durch den Nds. Sparkassen- u. Giroverband und aufgrund der Empfehlung der Sparkassenaufsichtsbehörde Entlastung erteilt.’

 

 

Nach Beendigung des Tagesordnungspunktes wies Bürgermeister Baxmann darauf hin, dass die derzeitige Regelung zur Ausschüttung an den Gewährträger mehr den Interessen der Stadt Burgdorf diene als wenn dieser Betrag erhöht werde, weil dies u.a. steuerliche Hintergründe habe. Das Sponsoring der Stadtsparkasse Burgdorf sei positiv für Vereine und Verbände im sportlichen, sozialen und kulturellen Bereich und sollte deshalb unbedingt erhalten werden. Die Stadtsparkasse Burgdorf sei zwar eine der kleineren Stadtsparkassen in Deutschland, aber es gebe noch wesentlich kleinere Institute. Durch geringe Personal- und Verwaltungskosten sei die Stadtsparkasse Burgdorf insgesamt sehr wirtschaftlich aufgestellt.

 

In Richtung der Aussagen von Herrn Lüddecke und der politischen Haltung der FDP im Allgemeinen zu dieser Frage, appellierte er daran, alles zu tun, damit das Drei-Säulen-Bankensystem in Deutschland mit den dem Gemeinwohl verpflichteten Sparkassen und als zweiter Säule den Volks- und Raiffeisenbanken erhalten bleibe.

 

Herr Lüddecke, der sich von den Aussagen des Bürgermeisters direkt angesprochen fühlte, gab in Form einer kurzen persönlichen Erklärung zum Ausdruck, dass die FDP-Ratsfraktion weiterhin das Drei-Säulen-Modell im Bankenbereich vertreten werde und seine Fraktion auch andere Mitglieder der FDP auf anderen politischen Ebenen ansprechen werde, um sich dafür einzusetzen, dass dieses bewährte Bankensystem erhalten bleibe.