Sitzung: 01.09.2020 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2020 1337
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbstständig nutzbaren Teileinrichtungen / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen gesondert zu ermitteln.
Herr Nijenhof warf die Frage auf, wieviel Anlieger hiervon betroffen seien.
Antwort über Protokoll:
Für die
Teileinrichtung der Fahrbahn Hänigser Straße handelt es sich um 5 Eigentümer
für 6 Grundstücke, für die Abschnittbildung der Beleuchtung um 62 verschiedene
Eigentümer für 50 Grundstücke.
Anschließend fasste der Ausschuss einstimmig folgenden