Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt,

 

1.    den Schiedsbezirk „Gemeinde Burgdorf“ in die Schiedsbezirke I „Kernstadt“ und II „Ortschaften“ aufzuteilen.

 

Der Schiedsbezirk I „Kernstadt“ wird aus der Ortschaft Burgdorf (22202 Einwohner*innen) gebildet.

 

Der Schiedsbezirk II „Ortschaften“ wird aus den Ortschaften:

 

·         Beinhorn (129 Einwohner*innen),

·         Dachtmissen 399 Einwohner*innen),

·         Heeßel (987 Einwohner*innen),

·         Hülptingsen (1119 Einwohner*innen),

·         Otze (1762 Einwohner*innen),

·         Ramlingen-Ehlershausen (3115 Einwohner*innen),

·         Schillerslage (933 Einwohner*innen),

·         Sorgensen (555 Einwohner*innen) und

·         Weferlingsen (258 Einwohner*innen) gebildet.

 

Insgesamt wohnen mit Hauptwohnsitz 31.459 Personen in Burgdorf (Stand: 01.07.2020). Aufgrund der Einwohnerverhältnisse ist eine paritätische Aufteilung nicht vollumfänglich möglich.

 

  1. dass sich die Schiedspersonen der Schiedsbezirke I und II im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) gegenseitig vertreten.

 

Eine Wahlempfehlung wurde nicht ausgesprochen.

 

 


Der Ortsrat fasste mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden empfehlenden