Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die „Satzung für die Nutzung von Notbetreuungsangeboten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes innerhalb der Stadt Burgdorf“ in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1301/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage C beigefügten) Fassung.