Herr Fleischmann kritisierte, dass er kein Rederecht in Ausschüssen, in denen er kein Mitglied sei, habe.

 

Frau Vierke verwies auf § 23, Absatz 6 „Verfahren in den Ausschüssen“, der Geschäftsordnung. Dort heißt es:

 

„Die Ratsmitglieder sind berechtigt, bei allen Sitzungen der Ausschüsse des Rates zuzuhören. Wird in einer Ausschusssitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuss nicht angehört, so hat dieses Ratsmitglied das Recht, sich an der Beratung zu diesem Antrag zu beteiligen. Der oder die Ausschussvorsitzende muss in diesem Fall dem nicht zum Ausschuss gehörenden Ratsmitglied das Wort erteilen. In allen übrigen Fällen kann der oder die Ausschussvorsitzende einem nicht zum Ausschuss gehörenden Ratsmitglied das Wort erteilen“.