Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
a)
Von der als Anlage 2 beigefügten
Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43,
43a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck) für
Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis
genommen.
b)
Die dieser Vorlage als Anlage E und dem
Originalprotokoll beigefügte „5. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/innen
und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.