Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

a)      Von der als Anlage 2 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43, 43a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck) für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)      Die dieser Vorlage als Anlage E und dem Originalprotokoll beigefügte „5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.