Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

a)      Von der als Anlage 2 beigefügten Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)      Die dieser Vorlage als Anlage D und dem Originalprotokoll beigefügte „3. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ in Burgdorf wird beschlossen.