Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
a)
Von der als Anlage 2 beigefügten
Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor
51 (Östlich FTZ)“ für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf
wird Kenntnis genommen.
b)
Die dieser Vorlage als Anlage D und dem
Originalprotokoll beigefügte „3. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung
der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ in Burgdorf wird
beschlossen.