Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

 

A)      Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel V.2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

·         Der in der Zeit vom 28.10. bis 11.11.2019 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

·         Der mit Schreiben vom 02.10.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

·         Der in der Zeit vom 02.03. bis 03.04.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

·         Der mit Schreiben vom 21.02.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapitel V.2 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

und

 

B)      Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 15.05.2020 als Satzung sowie die Begründung in der Fassung vom 15.05.2020 beschlossen.