Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
A)
Von den Ergebnissen der in der Begründung
in Kapitel V.2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren
·
Der in der Zeit vom 28.10. bis 11.11.2019
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
·
Der mit Schreiben vom 02.10.2019
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
·
Der in der Zeit vom 02.03. bis 03.04.2020
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
·
Der mit Schreiben vom 21.02.2020
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird
Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapitel V.2 beschriebenen
Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
und
B)
Satzungsbeschluss:
Der
Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“ wird unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in
der Fassung vom 15.05.2020 als Satzung sowie die Begründung in der Fassung vom
15.05.2020 beschlossen.