Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Rat fasste bei 27 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag der FDP vom 27.07.2018 (Vorlage A 2018 0654) wird abgelehnt.

 

 

Der Rat fasste bei 27 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen folgenden

 

Beschluss:

 

1.            In der Stadt Burgdorf werden weiterhin (einmalige) Straßenausbaubeiträge nach § 6 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhoben. Es erfolgt keine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

 

2.            Ergänzende Bestimmungen für Beiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 6 b NKAG werden in die Straßenausbaubeitragssatzung eingearbeitet. Die entsprechende Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung, wie in Anlage A dargestellt, wird beschlossen.

 

3.            Der Antrag der FDP vom 27.07.2018 (Vorlage A 2018 0654) sowie der Antrag von Herrn Fleischmann in der Fassung des Änderungsantrages vom 09.07.2020 (Vorlage A 2018 0665) werden abgelehnt.

 

 

Der Rat fasste bei 29 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung

 

folgenden

 

Beschluss:

 

Die Richtlinie zur Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § Abs. 4 des Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) wird wie vorgelegt beschlossen.


Herr G. Hinz erklärte, dass er eine Finanzierung anstehender Straßensanierungen über die Grundsteuer für nicht sinnvoll erachte. Die damit einhergehende Steuerumlagerung sei mit einem hohen Aufwand verbunden. Die bereits etablierte Straßenausbaubeitragssatzung sollte beibehalten werden, da sie eine zweckgebundene Nutzung der Beiträge vorsehe. Bei einer Finanzierung der Straßensanierung über die Grundsteuer könne der Zweck gegebenenfalls im Laufe der Jahre geändert werden. Gleichwohl halte er eine rechtzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei anstehenden Straßensanierungen für sinnvoll. Herr G. Hinz teilte mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Herr Fleischmann erklärte, dass er eine sozialverträgliche Änderung der Straßenausbaubeiträge für sinnvoll halte. Daher habe er seinen Antrag A 2018 0665 dahingehend geändert, dass der Straßenausbaubeitrag ins Grundbuch eingetragen und erst beim Verkauf des Hauses fällig werde. Verkaufen Erbinnen und Erben das Haus nicht, sondern zögen selbst dort ein, werde der Grundbucheintrag fällig. Bei Erbinnen und Erben, die Transferleistungsbezieher seien, würde eine sozialverträgliche Lösung gefunden. Mit seiner vorgeschlagenen Lösung bekomme die Stadt Burgdorf das Geld für die Straßensanierung und/oder den Straßenausbau, ohne dass dafür die Grundsteuer oder die Erschließungskosten stiegen, und zugleich würden soziale Härten vermieden. Herr Fleischmann kritisierte den Lösungsvorschlag der FDP, die Grundsteuer zu erhöhen, um Straßensanierungen zu finanzieren. Damit werde eine soziale Härte nicht vermieden, sondern das Problem lediglich verlagert.

 

Herr Dreeskornfeld stellte in Zweifel, dass Bürgerinnen und Bürger durch eine Mitteilung der Fälligkeit der Straßenausbaubeiträge ein Jahr im Voraus, wie von Herrn Hinz vorgeschlagen, genügend Rücklagen gebildet hätten. Er befürworte die Einführung eines Straßenkatasters. Dies ermögliche eine transparente Darstellung über anstehende Straßensanierungen. Die bisherige Veröffentlichung im Haushalt sei wenig transparent und aussagekräftig. Herr Dreeskornfeld bat darum, über seinen Antrag zuerst abstimmen zu lassen.

 

Herr Nijenhof erklärte, dass wiederkehrende Beiträge mit viel Aufwand verbunden seien und zudem eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellten. Dennoch halte er eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung für nicht sinnvoll, da er befürchte, dass ein etwaiger Beschluss durch die Kommunalaufsicht rückgängig gemacht werde. Seiner Meinung nach sollte das Land Niedersachen die Straßenausbaubeiträge federführend regeln. Herr Nijenhof kritisierte Herrn Fleischmanns kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag, da er sich vorher habe einbringen können. Er halte den Antrag für wenig praktikabel und möglicherweise hinsichtlich der Inhalte für nicht rechtssicher.

 

Herr Köneke teilte mit, dass er die von Herrn Fleischmann vorgeschlagene Alternative für nicht praktikabel halte. Burgdorf könne sich eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung finanziell nicht leisten. Die CDU-Fraktion werde die Beschlussvorlage unterstützen.

 

Herr G. Hinz verwies darauf, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hätten, die Beiträge über einen Zeitraum von 20 Jahren zurückzuzahlen. Dadurch sei die finanzielle Belastung gering.

 

Frau Weilert-Penk ließ über die Ablehnung des Antrags der FDP vom 27.07.2018 (Vorlage A 2018 0654) abstimmen.