Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Dem Vorentwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 03.06.2020 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


      

 


Eine Erläuterung und Diskussion der Vorlage erfolgte nicht.

Herr Fleischmann erklärte, dass eine Zustimmung der Ausschussmitglieder zu dem Projekt unverantwortlich sei, da dieses die Innenstadt massiv unter Druck setze und zu einer Verschlimmerung der Lage der Geschäftsleute und somit zum Sterben der Innenstadt führe.