Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

A)  Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel V.2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

·         Der in der Zeit vom 28.10. bis 11.11.2019 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

·         Der mit Schreiben vom 02.10.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

·         Der in der Zeit vom 02.03. bis 03.04.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

·         Der mit Schreiben vom 21.02.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapitel V.2 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

und

 

B)   Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 15.05.2020 als Satzung sowie die Begründung in der Fassung vom 15.05.2020 beschlossen.   

 

 

  

 


Eine Erläuterung und Diskussion der Vorlage erfolgte nicht.