Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.


Herr Herbst verweist auf die Historie des Baugebietes und erläutert, dass es die Anlieger waren, die in den 90er Jahren die nachträgliche Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nach vorheriger Ausweisung als Tempo 30-Zone, forderten.

 

Herr Arand erläutert, dass die Anwohner der Inselstraßen die Grünflächen selber pflegen und nachpflanzen. Die Grünstreifen werden derart zerfahren, dass teilweise eine 5 bis 7 cm Schicht fehle (s. Anlage 2). Grundsätzlich spreche er sich für eine Befestigung der Parkplätze im Seitenraum aus. Allerdings dürfe es nicht zu Lasten der Anwohner gehen, wenn die Straße früher nicht mit der erforderlichen Mindestbreite ausgebaut wurde.

 

Herr Plaß spricht sich für die dritte und damit kostengünstigste Änderungsvariante (Aufhebung verkehrsberuhigter Bereich, Demarkierung der Parkplätze) aus.

 

Herr Nijenhof möchte wissen, ob für die Befestigung der Parkplätze im Seitenraum Straßenausbaubeiträge zu erheben sind oder Ermessen besteht. Herr Herbst erläutert, dass Parkplätze eine Teileinrichtung darstellen, für dessen Abrechnung ein vom Rat beschlossener Aufwandsspaltungsbeschluss erforderlich sei und verweist auf das Gleichbehandlungsgebot bei der Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen. Herr Arand sieht keinen vergleichbaren Fall, da die Straße nirgendwo sonst so schmal sei.

 

Herr Arand bittet, dass sich die Anwohner der Inselstraßen zu dem Tagesordnungspunkt äußern können. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen dem einstimmig zu.

 

Ein Anwohner warnt vor der Anordnung einer Tempo 30-Zone und befürchtet ein wildes Parken auf den Grünstreifen. Er verweist auf die Norderneystraße (Tempo 30-Zone), die auch häufig von Nichtanliegern, z.B. von Besuchern des Ärztehauses, genutzt werde. Zudem bemängelt er die rare Grünflächenpflege in der Norderneystraße und Langeoogstraße.

 

Ein weiterer Anwohner sieht das Problem in der erhöhten Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich und nicht in der Straßenbreite. Er halte das Aufstellen von Pollern für die effektivste Lösung, um die Geschwindigkeit herauszunehmen, so dass der Grünstreifen nun nicht mehr zwangsweise befahren werde.

 

Herr Nijenhof unterstützt die Überlegung über die Aufstellung von Pollern. Er weist darauf hin, dass sich Herr Arand als Anlieger einer Inselstraße im Mitwirkungsverbot nach § 41 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) befindet und somit in der nächsten Sitzung nicht mitberaten dürfe.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Herr Arand befindet sich nicht im Mitwirkungsverbot. Gemäß § 41 Abs. 1 S. 3 NKomVG gilt das Mitwirkungsverbot nicht für jene, die an der Entscheidung der Angelegenheit lediglich als Angehörige einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt sind, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.

 

Herr Plaß schlägt eine weitergehende Beratung in der nächsten Sitzung vor. Dies wird einstimmig angenommen.