Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die Satzung für die Nutzung von Notbetreuungsangeboten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes innerhalb der Stadt Burgdorf in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1301 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.

 


Herr Peest erläutert die Vorlage.

 

Herr Nijenhof moniert, dass die AWO als freier Träger ihm als betroffenen Vater bereits ein Schreiben mit anderen Zahlen (2,00 € pro Stunde) geschickt habe. Eine Staffelung nach Einkommen sei nicht vorgesehen.

 

Herr Peest gibt an, dass eine konkrete Berechnung bislang noch nicht an die Elternschaft weitergegeben worden sei. Man habe einen Mittelwert errechnet und eine Deckelung per Satzung vorgenommen, so dass kein Elternteil mehr als vorher zu zahlen habe. Mit den freien Trägern sei besprochen worden, dass die Satzung zunächst in den politischen Beschluss gehe und die Stadt bei Gebührenausfällen aufkomme, wenn die Satzung dort ebenfalls übernommen werde. Er werde das Gespräch mit der AWO suchen, um die Modalitäten nochmals abzuklären.

 

Herr Nijenhof teilt mit, dass die Formulierung „tendenziell 2,50 €“ für die Eltern ungünstig gewählt sei, da viele von dieser Summe ausgingen. Eine Deckelung halte er für sinnvoll, um die Eltern nicht zu benachteiligen.

 

Herr Peest führt aus, dass in § 1 Absatz 1 der Satzung zur Klarstellung der Begrifflichkeit „Notbetreuung“ ein Zusatz eingefügt wurde. Die überarbeitete Satzung stünde nun zur Entscheidung.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung unter Berücksichtigung der aktualisierten Satzung. Einstimmig ergeht folgender empfehlender