Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fassen einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

1. In der Stadt Burgdorf werden weiterhin (einmalige) Straßenausbaubeiträge nach § 6 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhoben. Es erfolgt keine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

 

2. Ergänzende Bestimmungen für Beiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 6 b NKAG werden in die Straßenausbaubeitragssatzung eingearbeitet (Anlage 3). Die entsprechende Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung, wie in Anlage 5 dargestellt, wird beschlossen.

 

3. Der Antrag der FDP vom 27.07.2018 (Vorlage A 2018 0654) sowie der Antrag von Herrn Fleischmann vom 15.08.2018 (Vorlage A 2018 0665) werden abgelehnt.