Beschluss:

 

1. In der Stadt Burgdorf werden weiterhin (einmalige) Straßenausbaubeiträge nach § 6 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhoben. Es erfolgt keine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

 

2. Ergänzende Bestimmungen für Beiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 6 b NKAG werden in die Straßenausbaubeitragssatzung eingearbeitet (Anlage 3). Die entsprechende Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung, wie in Anlage 5 dargestellt, wird beschlossen.

 

3. Der Antrag der FDP vom 27.07.2018 (Vorlage A 2018 0654) sowie der Antrag von Herrn Fleischmann vom 15.08.2018 (Vorlage A 2018 0665) werden abgelehnt.


Frau Krause erläuterte kurz die Gründe für die Vorschläge und führte zusätzlich aus, dass Ausbaumaßnahmen (z. B. Windmühlenstraße) bis zur Entscheidung über die Straßenausbaubeiträge verschoben worden waren. Beim Ausbau würden immer die Straßen zuerst saniert, die einen defekten Kanal haben. Auf Nachfrage erklärte sie, dass ihr keine Gewerbetreibende bekannt seien, die insbesondere durch die Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen in Insolvenz gehen mussten.

 

Herr Dreeskornfeld hält weiterhin eine Finanzierung über eine Grundsteuererhöhung für gerechter, eine Verrentung wäre auch nichts anderes als ein Kredit.

 

Herr Pollehn wies darauf hin, dass das Land Niedersachsen die Kosten nicht übernehmen bzw. erstatten werde.

 

Herr Schulz erklärte, dass er dem Vorschlag zustimmen werde, wiederkehrende Beiträge seien zu streitbefangen.

 

Herr Köneke stimmt ebenfalls zu, behält sich aber vor, die weitere Entwicklung der Sanierungen zu beobachten.

 

Herr Braun stimmt dem Vorschlag zu.

 

Herr Sund stimmt zu, er wies daraufhin, dass Zuschüsse direkt an die Beitragszahler weitergegeben werden.

 

Anschließend wurde mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgender empfehlender Beschluss gefasst: