Beschluss:
A) Von
den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel V.2 wiedergegebenen
Beteiligungsverfahren
·
Der in der Zeit vom 28.10. bis 11.11.2019
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
·
Der mit Schreiben vom 02.10.2019
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
·
Der in der Zeit vom 02.03. bis 03.04.2020
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
·
Der mit Schreiben vom 21.02.2020
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird
Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapitel V.2 beschriebenen
Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
und
B)
Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan 4-06
„Feuerwehr Schillerslage“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom
15.05.2020 als Satzung sowie die Begründung in der Fassung vom 15.05.2020
beschlossen.
Der Ortsrat fasste
einstimmig folgenden empfehlenden