Der Rat fasste bei 14
Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Haushaltsjahr 2021 auf
540 v. H. angehoben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer
bleiben unverändert.
Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) wird
in der, dem Originalprotokoll als Anlage B beigefügten, Fassung erlassen.
Frau Weilert-Penk beauftragte für die geforderte geheime Abstimmung Frau Gersemann, Frau Neitzel und Herrn Nijenhof mit dem Auszählen der Stimmen.
Anschließend rief sie die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Abstimmung auf.