Nachtrag: 19.05.2020

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 14 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden

 

Beschluss:

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Haushaltsjahr 2021 auf 540 v. H. angehoben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bleiben unverändert.

 

 

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) wird in der, dem Originalprotokoll als Anlage B beigefügten, Fassung erlassen.

 


Frau Weilert-Penk beauftragte für die geforderte geheime Abstimmung Frau Gersemann, Frau Neitzel und Herrn Nijenhof mit dem Auszählen der Stimmen.

Anschließend rief sie die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Abstimmung auf.