Nachtrag: 19.05.2020
Sitzung: 25.05.2020 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV 2020 1278
In
Abänderung der Beschlussempfehlung stellte Herr Hinz den Antrag, die
Grundsteuer B ab dem 01.01.2021 um 50 Punkte anzuheben.
Es
folgte eine Diskussion über die Erhöhung der Grundsteuer, weitere
Sparmöglichkeiten im Rahmen von Bauprojekten, die aktuelle Situation der
Sporthallen der Schulen, zumutbare Belastungen für die Bürger sowie mögliche
Kurzarbeit im Bereich der Mitarbeiter im Kitabereich.
Herr Pollehn erläuterte, dass die Planungen für die Sporthallen
nicht nur auf die Schüler abzielen, sondern auch für die Sportvereine in
Burgdorf, die diese Hallen nutzen. Die Gebäude sind stark
renovierungsbedürftig. Die Grundsteuererhebung sei nicht der
Personalaufstockung geschuldet, sondern vielmehr der Finanzierung der vielen
freiwilligen Leistungen, die Burgdorf neben den Pflichtaufgaben, wie
kostenlosen Kindertagesstättenplätzen, anbietet.
Es
folgte eine Abstimmung über die Erhöhung der Grundsteuer B um 90 Punkte,
entsprechend der ursprünglichen Vorlage. Diese wurde mit einer Ja- und sechs
Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Anschließend
wurde eine abweichende Empfehlung einer Beschlussvorlage über die Erhöhung der
Grundsteuer B um 50 Punkte durchgeführt. Dieser Vorschlag wurde mit vier Ja-
und vier Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.