Nachtrag: 19.05.2020

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 1

In Abänderung der Beschlussempfehlung stellte Herr Hinz den Antrag, die Grundsteuer B ab dem 01.01.2021 um 50 Punkte anzuheben.

 

Es folgte eine Diskussion über die Erhöhung der Grundsteuer, weitere Sparmöglichkeiten im Rahmen von Bauprojekten, die aktuelle Situation der Sporthallen der Schulen, zumutbare Belastungen für die Bürger sowie mögliche Kurzarbeit im Bereich der Mitarbeiter im Kitabereich.

 

Herr Pollehn erläuterte, dass die Planungen für die Sporthallen nicht nur auf die Schüler abzielen, sondern auch für die Sportvereine in Burgdorf, die diese Hallen nutzen. Die Gebäude sind stark renovierungsbedürftig. Die Grundsteuererhebung sei nicht der Personalaufstockung geschuldet, sondern vielmehr der Finanzierung der vielen freiwilligen Leistungen, die Burgdorf neben den Pflichtaufgaben, wie kostenlosen Kindertagesstättenplätzen, anbietet.

 

Es folgte eine Abstimmung über die Erhöhung der Grundsteuer B um 90 Punkte, entsprechend der ursprünglichen Vorlage. Diese wurde mit einer Ja- und sechs Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend wurde eine abweichende Empfehlung einer Beschlussvorlage über die Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte durchgeführt. Dieser Vorschlag wurde mit vier Ja- und vier Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.